Der Verein

 

In der Satzung vom 2. Juli 2008, geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. November 2008 wird in § 2 als Vereinszweck festgelegt:

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes durch Bewahrung der Dornumer Bockwindmühle von 1626 in ihrer kulturhistorischen Bedeutung. Weiterhin fördert der Verein die Sammlung von historischen Gegenständen. Aus diesen Gründen wird zwischen der Gemeinde Dornum und dem Verein für die Bockwindmühle Dornum e. V. ein langjähriger Pachtvertrag geschlossen.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a. Initiativen, die der nachhaltigen Erinnerung, dem Erhalt, dem Wiederaufbau, dem Unterhalt und dem Betrieb der Dornumer Bockwindmühle dienen.

b. Erfassung, Wiederherstellung sowie Sorge um den Erhalt von kulturhistorisch wertvollen Bausubstanz der Dornumer Bockwindmühle samt Inventar.

c. Sammlung, Archivierung und Dokumention von Materialien, die in Beziehung zur Kulturgeschichte der Dornumer Bockwindmühle stehen.

d. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Initiativen, Verbänden oder Einzelpersonen im Sinne der satzungsgemäßen Ziele.

Durch diese Satzung ist der Vereinszweck und das Ziel für die nächsten Jahre klar definiert. Nachdem die Mühle wieder zu einem stolzen technischen Zeitdokument restauriert ist, werden wir nun diese Mühle mit Leben erfüllen. Dazu ist die Mitwirkung aller Vereinsmitglieder erforderlich. Der Vorstand wird dafür kurzfristig die notwendigen Voraussetzungen schaffen.